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der more virtual agency GbR Arndtstraße 20, 53113 Bonn
Stand 23.März 2002
I. Geltung der Bedingungen
Die more virtual agency GbR erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der erstmaligen Inanspruchnahme der Leistungen der more virtual agency GbR gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Die Angestellten der more virtual agency GbR sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.
II. Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für den Erwerb von Hardware
§ 1 Bestellung
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sowie mündliche Vereinbarungen sind für uns verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich bestätigen.
§ 2 Preise, Berechnung und Zahlung
Für die Berechnung sind die am Versandtag gültigen Preise maßgebend, die sich ab Werk, ausschließlich Fracht, Porto, Verpackung, Versicherung und Umsatzsteuer verstehen. Unsere Rechnungen sind zahlbar nach Rechnungserhalt ohne Abzug, soweit nicht anders vereinbart.
§ 3 Lieferung und Lieferverzug
- Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf das Versanddatum der Ware. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
- Bei schuldhafter Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins um 2 Wochen kann der Käufer den Käufer auffordern zu liefern. Mit Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der 2-Wochenfrist eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird die Leistung dem Verkäufer, während er in Verzug ist, durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
- Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Sätze 3 bis 6 dieses Abschnitts.
- Unvorhersehbare Lieferfristüberschreitungen, Lieferausfälle von unseren Lieferanten, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen und Fälle höherer Gewalt verändern die in Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen die entsprechenden Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.
§ 4 Abnahme
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von sieben Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
§ 5 Verpackung und Versand
Soweit nicht vertraglich als Ort der Leistungserbringung der Wohnsitz des Käufers vereinbart ist, reisen alle Sendungen auf Gefahr des Käufers- Versandart und Versandweg werden von uns gewählt. Wir werden uns dabei bemühen, Wünsche des Käufers zu berücksichtigen, dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.
§ 6 Gewährleistung und Mängelrügen
- Der Käufer hat zu prüfen, ob die gelieferte Ware von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit geeignet ist. Wird diese Prüfung unterlassen, nicht in dem gebotenen Umfang durchgeführt oder werden erkennbare Mängel nicht unverzüglich, spätestens jedoch nach 14 Tagen nach Erhalt der Ware uns angezeigt, so gilt diese Ware hinsichtlich solcher Mängel als genehmigt. Nicht erkennbare Mängel gelten als genehmigt, wenn sie uns nicht unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch nach 6 Monaten nach Auslieferung der Ware am Versandtort, angezeigt werden. Beanstandungen sind schriftlich unter Angabe von Bestelldaten, der Kunden-, Rechnungs- und Versandnummer zu erheben. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
- Ist die gekaufte Sache mangelhaft, hat der Käufer einen Anspruch auf Mangelbeseitigung (Nachbesserung). Führt ein zweimaliger Nachbesserungsversuch des Verkäufers nicht zur Beseitigung des Mangels, kann der Käufer kann den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
- Die Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstands an den Käufer.
§ 7 Auskünfte und Raterteilung
Soweit wir nicht im Rahmen unserer vertraglichen Haupt- oder Nebenpflicht zur Auskunft oder Beratung verpflichtet sind, haften wir für Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten, technische Beratungen nicht. und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
§ 8 Haftung des Verkäufers
- Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, haftet der Verkäufer grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, die Haftung resultiert aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Der Haftungsumfang beschränkt sich auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischen Schaden. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.
- Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
- Die Haftung wegen Lieferverzugs ist in vorstehendem § 3 abschließend geregelt.
III. Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für Hosting
§ 1 Vertragsverhältnisse
Ein Vertrag über die Nutzung der more virtual agency GbR - Dienste kommt mit der Gegenzeichnung eines an eine Auftragserteilung gebundenen Vertrages oder eines Mietvertrages zustande. Soweit die more virtual agency GbR sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden der more virtual agency GbR kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründetes Verhältnis.
§ 2 Kündigung
Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist, sofern keine anderweitige vertragliche Vereinbarung getroffen wird, das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Monatsende kündbar. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigung muß jeweils mindestens einen Monat vor dem Tag zugehen, an dem sie wirksam werden soll.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der more virtual agency GbR, sowie aus den hierauf bezugnehmenden und zusätzlichen Angaben im Vertrag. Die more virtual agency GbR behält sich, soweit dies technisch geboten ist, das Recht vor, nach Vorankündigung Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen.
§ 4 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Dienste und Produkte der more virtual agency GbR sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet, die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen allgemeinen Tarifliste oder der individuellen finanziellen Vereinbarungen im Vertrag, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der more virtual agency GbR die entstandenen Kosten zu erstatten; der more virtual agency GbR unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm Voraussetzungen für Tarifermäßigungen entfallen; der more virtual agency GbR die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen soweit das für die Nutzung der more virtual agency GbR - Dienste und der more virtual agency GbR - Produkte erforderlich ist und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden; der more virtual agency GbR mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Nutzung der more virtual agency GbR - Dienstleistungen und der more virtual agency GbR - Produkte verwendet werden; dafür zu sorgen, das die Netz - Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden; die von der more virtual agency GbR gemieteten Datenkapazitäten und die Zugriffsmöglichkeiten auf more virtual agency GbR - Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen und Veröffentlichungen zu unterlassen; dazu gehört auch die vom Kunden zu treffende Vorsorge, dass durch die Nutzung der von more virtual agency GbR bereitgestellten Dienste keine Verstöße gegen Schutzgesetze zugunsten Dritter sowie straf- und ordnungsrechtliche Bestimmungen erfolgen; die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für Veröffentlichungen im Netz oder die Teilnahme an Diensten der more virtual agency GbR erforderlich sein sollten; den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Paßworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, daß nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben; der more virtual agency GbR erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung); im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen; nach Abgabe einer Störmeldung die more virtual agency GbR durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, daß eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag. Der more virtual agency GbR innerhalb eines Monats anzuzeigen: jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden, bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähige Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen, jede Änderung des Namen des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen der more virtual agency GbR geführt wird. Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehend genannten Pflichten, ist die more virtual agency GbR nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Kunden untereinander kann die more virtual agency GbR im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen die more virtual agency GbR nach erfolgloser Abmahnung das Vertragsverhältnis zu kündigen.
§ 5 Haftung der more virtual agency GbR
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Hat die more virtual agency GbR aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, haftet sie grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, die Haftung resultiert aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Der Haftungsumfang beschränkt sich auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischen Schaden. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.
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Unabhängig von einem Verschulden bleibt eine etwaige Haftung der more virtual agency GbR bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder der Übernahme einer Garantie.
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Für wettbewerbsrechtliche Verstöße des Kunden haftet die more virtual agency GbR ebenfalls nicht.
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Die more virtual agency GbR haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Autor/Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
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Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei den folgenden Schäden der Höhe nach auf 2.500.- Euro beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt: Schäden, die deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch more virtual agency GbR nicht erfolgt ist. § 6 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der more virtual agency GbR und Dritten durch mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der more virtual agency GbR - Dienste und der more virtual agency GbR - Produkte oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
§ 7 Zahlungsbedingungen
Monatliche oder dreimonatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats oder der drei Monate anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich oder dreimonatlich im Voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wir dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet. Für dreimonatliche Entgelte wird dieses für jeden Tag mit 1/90 des dreimonatlichen Entgeltes berechnet. Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag spätestens am vierzehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Behauptet der Kunde, daß ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen, es sei denn, die Gebührenmessung liegt im Verantwortungsbereich der more virtual agency GbR. Diese hat ansonsten lediglich nachzuweisen, dass das Berechnungssystem fehlerfrei ist. Sonstige Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Bei einer Vertragssumme von über 5.000.- Euro behält sich die more virtual agency GbR vor, Vorschuß- oder Teilzahlungen des Kunden zu verlangen. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständige Zahlung des Kaufpreises Eigentum der more virtual agency GbR ; die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für die more virtual agency GbR als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-) Eigentum der more virtual agency GbR durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, daß die daraus resultierenden Ansprüche des Kunden - bei Verbindung wertanteilmäßig - auf die more virtual agency GbR übergehen. Die Zahlung ist erst erfolgt, wenn der in der Rechnung angegebene Betrag auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben ist.
§ 8 Leistungsverzögerungen, Rückvergütungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der more virtual agency GbR die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways der jeweiligen Betreiber, Störungen im Bereich der Netzbetreiber usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern eintreten - hat die more virtual agency GbR auch bei verbindlichen Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen die more virtual agency GbR, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Dauert eine Behinderung im Netzbetrieb, die erheblich ist, länger als zwei Wochen an, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen bzw. dreimonatlichen Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn der Kunde nicht mehr auf more virtual agency GbR - Infrastruktur zugreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann, die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird.
§ 9 Nutzung durch Dritte
Eine direkte oder unmittelbare Nutzung der Dienste oder Produkte der more virtual agency GbR durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die more virtual agency GbR gestattet. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus keine Minderungs-, Erstattungs-, oder Schadenersatzanspruch. Der Kunde hat auch Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste der more virtual agency GbR durch Dritte entstanden sind.
IV. Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für den Erwerb von Software
§ 1 Leistungsinhalt und Leistungsumfang
Bei Softwarelieferungen ergeben sich Leistungsinhalt und Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung der more virtual agency GbR, der Auftragsbestätigung und aus dem zum Vertrag gehörenden Feinkonzept.
§ 2 Verwertungsrechte
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Sofern mehrere Kunden die von der more virtual agency GbR nutzen, es sich also nicht um eine speziell für den Kunden entwickelte Individualsoftware handelt, gilt folgendes: Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung der more virtual agency GbR auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung der more virtual agency GbR kann ausdrücklich in dem Vertrag erteilt werden, in dem die Durchführung des jeweiligen Projektes vereinbart wird. Der Kunde darf nur eine Kopie der von der more virtual agency GbR entwickelten oder gelieferten Software ausführen und verwenden, es sein denn, die Software ist eindeutig für die gleichzeitige Verwendung auf einer größeren Anzahl von Hardwareeinheiten vorgesehen oder die Mehrplatznutzung wurde ausdrücklich vereinbart.
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Wird die Entwicklung von Software geschuldet, ergibt sich der genaue Umfang der Nutzung und das Verfügungsrecht des Kunden aus der vertraglichen Vereinbarung. Die betrifft insbesondere die Übergabe der Quelldateien. Das Nutzungsrecht an einer von der more virtual agency GbR entwickelten oder gelieferten Software umfaßt generell die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden. Ist vertraglich vereinbart, daß das Nutzungsrecht für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen, vorbehaltlich anderweitiger vertraglicher Vereinbarung , alle Kopien den Original - Urhebervermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.
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Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen der Verletzung eines Patentes oder eines sonstigen Ausschließlichkeitsrechtes geltend gemacht werden, ist der Kunde gehalten, die more virtual agency GbR unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung der more virtual agency GbR keine wesentlichen Prozeßhandlungen vornehmen und der more virtual agency GbR auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozeßführung einschließlich eines Vergleichabschlusses, überlassen. Die more virtual agency GbR trägt die gesamten notwendigen Kosten für rechtliche Verteidigungen. Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist, oder wenn nach Auffassung der more virtual agency GbR eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten droht, so hat die more virtual agency GbR unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Kunden das Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen: den Vertragsgegenstand so zu ändern, daß er keine Schutzrechte mehr verletzt; dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen; den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand zu ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und entweder den Anforderungen des Auftraggebers entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist; den Vertragsgegenstand zurückzunehmen und dem Auftraggeber das gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten. Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht, daß der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von more virtual agency GbR gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde. § 3 Warenlieferungen/Gewährleistung
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Die more virtual agency GbR ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, daß die Teillieferung oder Teilleistung für ihn nicht von Interesse ist.
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Die Gewährleistungsfrist für die Lieferung von Waren, Geräten und Anlagen beträgt 1 Jahr ab Auslieferungstag. Soweit ein von der more virtual agency GbR zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist die more virtual agency GbR nach ihrer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Neulieferung berechtigt. Schlagen 2 Nachbesserungsversuche nach angemessener Frist fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Rücktritt) zu verlangen. § 4 Haftung der more virtual agency GbR
Hat die more virtual agency GbR aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, haftet sie grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, die Haftung resultiert aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Der Haftungsumfang beschränkt sich auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischen Schaden. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit. Unabhängig von einem Verschulden bleibt eine etwaige Haftung der more virtual agency GbR bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder der Übernahme einer Garantie.
V. Zahlungsverzug
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Bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsentgelten des Kunden ist die more virtual agency GbR, soweit laufende Leistungen erbracht werden, berechtigt, diese einzustellen. Der Kunde bleibt verpflichtet, die monatlichen oder dreimonatlichen Entgelte zu zahlen.
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Bei Zahlungsverzug ist die more virtual agency GbR außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, soweit beide Vertragsparteien Unternehmer sind, ansonsten 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen zu berechnen, es sei denn, daß die more virtual agency GbR eine höhere Zinslast nachweist.
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Die more virtual agency GbR kann bei Erbringung laufender Leistungen das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der in Verzug kommt, oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht in Verzug kommt. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der more virtual agency GbR vorbehalten. VI. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Gegen Ansprüche der more virtual agency GbR kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
VII. Schlussbestimmungen
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages einschließlich Scheck- Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist Bonn, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich - rechtliches Sondervermögen ist. Für die vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der more virtual agency GbR - Kunden gebunden. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz des Verkäufers.
Sitz der Gesellschaft ist 53113 Bonn, Arndtstraße 20
Geschäftsführende Gesellschafter sind:
Sven Krentz, Peter Scharpfenecker
(c)2004, 2005, 2006 by more virtual agency. All rights reserved.
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